Traunstein, 15. Mai 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
lieber Christian,
anbei stellen wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag zur Festlegung eines konkreten Klimaschutzziels für die Stadt Traunstein im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK).
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Handlungsplan zu erarbeiten, wie das Ziel der Klimaneutralität der Gesamtstadt bis 2040 erreicht werden kann.
Begründung:
Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum IKK vom 6. Mai 2021 wurde die von Sustainable für Traunstein erstellte Treibhausgasbilanz (2018) vorgestellt: ca. 175.000 Tonnen CO2 Äquivalente, die sich wie folgt aufteilen:
- 67% Fossile Energieträger (Erdgas, Diesel, Benzin, Heizöl)
- 30% Strom
- 3% Sonstiges
Mit der nun vorliegenden, fortzuschreibenden Treibhausgasbilanz haben wir nun einen Ausgangswert.
Die nun anstehende Erstellung eines Maßnahmenkatalogs erfordert aber auch eine Festlegung auf ein Ziel. Welches Reduktionsziel wollen wir mindestens erreichen? Und in welchem Zeitraum?
In seinen Leitsätzen zum Beschluss vom 24. März 2021 stellt das Bundesverfassungsgericht fest1 (Hervorhebung durch Antragsteller):
- “Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.”
- “In Wahrnehmung seines Konkretisierungsauftrags und seiner Konkretisierungsprärogative hat der Gesetzgeber das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist. “
- “Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.”
Laut Weltklimarat (IPCC) ist die Erreichung des 1,5 °C Ziels bis 2100 nur dann verlässlich (90%) erreichbar, wenn die CO2e Emissionen bis 2040 auf Netto Null gesenkt werden2.
Referenzen:
1 BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021
– 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270,
http://www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618.html
2 IPCC, Special Report Global Warming of 1.5 ºC,
Mit freundlichen Grüßen
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Walburga Mörtl-Körner
Wilfried Schott
Thomas Stadler
Ursula Lutzenberger
Helga Mandl
Dr. Patrick Nepper
Valentin Rausch
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